Honorar

Die Kosten für anwaltliche Tätigkeiten ist entgeltlich und dem Rechtsanwaltstarifgesetz unterworfen.

Es kann in manchen Fällen im Vorhinein ein pauschales Honorar (Pauschalhonorar) vereinbart werden oder ein genaues Honorar pro Zeiteinheit (Zeithonorar) verrechnet werden. Auch der Streitwert eines Verfahrens kann maßgeblich für das Honorar sein.

Hier finden Sie umfangreiche Informationen zum Thema Rechtsanwalts­honorar.

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